Rechtsprechung
VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
NRW-Mindestlohnregelungen werden dem EuGH vorgelegt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 26.09.2013 - VK 18/13
- VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
- EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 03.04.2008 - C-346/06
NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG …
Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
Da die Forderung nach dem Mindestlohn nunmehr auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, sei den Anforderungen, die der EuGH in der sog. Rüffert-Entscheidung (v. 03.04.2008, Az.: Rs. C-346/06) gestellt habe, Genüge getan.Dass eine derartige Mindestlohnverpflichtung zu einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs führt, hat der Europäische Gerichtshoff in der "Rüffert"-Entscheidung (Urteil von 03.04.2008) - Rs. C-346/06, Rn 37. bestätigt.
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
Infolgedessen fehlt Regelungen vonseiten des Mitgliedsstaates, in dem der öffentliche Auftraggeber sich befindet, die Erforderlichkeit (vgl. EuGH, Rs. C-76/90, Slg. 1991, I-4221, Rn. 15 - Säger). - EuGH, 15.05.2008 - C-147/06
SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige …
Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
Ein solches Verständnis der Mindestentgeltklausel würde eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und eine indirekte Diskriminierung gegenüber Bietern bedeuten, die ihre Leistung in anderen EU-Mitgliedstaaten mit erheblich unterschiedlicher Kostenstruktur erbringen (vgl. EuGH v. 15.05.2008, Rs. C-147/06 und Rs. C-148/06 - SECAP). - EuGH, 13.12.2012 - C-465/11
Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …
Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
Insoweit wird auf die Entscheidung des EUGH vom 13.12.2012, Rs. C-465/11 verwiesen. - EuGH, 15.05.2008 - C-148/06
Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?
Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
Ein solches Verständnis der Mindestentgeltklausel würde eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und eine indirekte Diskriminierung gegenüber Bietern bedeuten, die ihre Leistung in anderen EU-Mitgliedstaaten mit erheblich unterschiedlicher Kostenstruktur erbringen (vgl. EuGH v. 15.05.2008, Rs. C-147/06 und Rs. C-148/06 - SECAP).