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   VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13   

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https://dejure.org/2013,32127
VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13 (https://dejure.org/2013,32127)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22.10.2013 - VK 18/13 (https://dejure.org/2013,32127)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - VK 18/13 (https://dejure.org/2013,32127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    NRW-Mindestlohnregelungen werden dem EuGH vorgelegt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.04.2008 - C-346/06

    NACH DER EG-RICHTLINIE ÜBER DIE ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN KANN ES UNZULÄSSIG

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
    Da die Forderung nach dem Mindestlohn nunmehr auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe, sei den Anforderungen, die der EuGH in der sog. Rüffert-Entscheidung (v. 03.04.2008, Az.: Rs. C-346/06) gestellt habe, Genüge getan.

    Dass eine derartige Mindestlohnverpflichtung zu einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs führt, hat der Europäische Gerichtshoff in der "Rüffert"-Entscheidung (Urteil von 03.04.2008) - Rs. C-346/06, Rn 37. bestätigt.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
    Infolgedessen fehlt Regelungen vonseiten des Mitgliedsstaates, in dem der öffentliche Auftraggeber sich befindet, die Erforderlichkeit (vgl. EuGH, Rs. C-76/90, Slg. 1991, I-4221, Rn. 15 - Säger).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
    Ein solches Verständnis der Mindestentgeltklausel würde eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und eine indirekte Diskriminierung gegenüber Bietern bedeuten, die ihre Leistung in anderen EU-Mitgliedstaaten mit erheblich unterschiedlicher Kostenstruktur erbringen (vgl. EuGH v. 15.05.2008, Rs. C-147/06 und Rs. C-148/06 - SECAP).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
    Insoweit wird auf die Entscheidung des EUGH vom 13.12.2012, Rs. C-465/11 verwiesen.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-148/06

    Automatischer Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote?

    Auszug aus VK Arnsberg, 22.10.2013 - VK 18/13
    Ein solches Verständnis der Mindestentgeltklausel würde eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV und eine indirekte Diskriminierung gegenüber Bietern bedeuten, die ihre Leistung in anderen EU-Mitgliedstaaten mit erheblich unterschiedlicher Kostenstruktur erbringen (vgl. EuGH v. 15.05.2008, Rs. C-147/06 und Rs. C-148/06 - SECAP).
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